Trinkwasser

Unser Trinkwasser ist in der DIN 1988 als Lebensmittel definiert.

In der DIN EN 1717 ist inzwischen europaweit definiert, was Trinkwasser ist, wie Trinkwasser herzustellen ist und wie es verarbeitet werden muss. Ebenso sind Temperatur, Geschmack und Konsistenz geregelt.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert die „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ und sieht differenzierte Regelungen für deren Überwachung im Hinblick auf Legionellen vor.

Vermieter bzw. Eigentümer sind somit verpflichtet, das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen.

Auch wenn das Trinkwasser optisch und geschmacklich neutral ist, muss trotzdem regelmäßig eine Beprobung erfolgen, um die Belastung durch Bakterien und Legionellen zu kontrollieren. Sollte sich hierbei ein Wert über 100 ergeben, ist eine GFA zwingend erforderlich.

Weitere Informationen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit):